Motion über eine Änderung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG)

Der Regierungsrat wird aufgefordert das Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen  so zu ändern, dass Gelder aus Ausschüttungen der Nationalbank nur zur Schuldentilgung verwendet werden können.

Begründung:

 

Es zeichnet sich ab, dass die Ausschüttungen der Nationalbank an Bund und Kantone nicht mehr regelmässig erfolgen. Daher ist es nicht sinnvoll diese Staatseinnahmen im ordentlichen Budget zu berücksichtigen, da sie nicht bestimmbar sind. Mit dem Schuldenabbau fliessen allfällige Beiträge der Nationalbank indirekt ins Budget, da der Schuldendienst sinkt und somit Mittel frei werden für andere Zwecke. Es ist finanzpolitisch richtig, dass die Gelder nicht direkt in die Erfolgsrechnung gelangen.

 

Emmen, 23. Januar 2012

Walter Stucki und MitunterzeinerInnen