Motion betreffend Rahmenbedingungen bei Neueinzonungen von Bauland
15. November 2011, Geschäft 24/11
Grundsätzlich unterliegen Einzonungen, wie dies der Gemeinderat in seiner Beantwortung der Motion schreibt, einem weitgehend standardisierten und klaren Verfahren. Bei diesem Verfahren sind neben dem Gemeinderat und dem Grundeigentümer auch der Kanton, die Ortsplanungskommission und wir als Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte eingebunden.
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